Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.
Das Ziel der eingeschränkten Revision ist es festzustellen, ob es wesentliche Elemente in der Rechnungslegung gibt, die nicht mit den Statuten und dem Gesetz übereinstimmen.
Die eingeschränkte Revision wird unter Anwendung des Schweizer Standards zur Eingeschränkten Revision durchgeführt. Der Umfang der Prüfungshandlungen und damit der Grad der erteilten Sicherheit ist bei einer Eingeschränkten Revision geringer als bei einer ordentlichen Revision.