Eingeschränkte Revision

Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.

Das Ziel der eingeschränkten Revision ist es festzustellen, ob es wesentliche Elemente in der Rechnungslegung gibt, die nicht mit den Statuten und dem Gesetz übereinstimmen.

Die eingeschränkte Revision wird unter Anwendung des Schweizer Standards zur Eingeschränkten Revision durchgeführt. Der Umfang der Prüfungshandlungen und damit der Grad der erteilten Sicherheit ist bei einer Eingeschränkten Revision geringer als bei einer ordentlichen Revision.

Wer unterliegt einer eingeschränkten Revision?

Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Werte nicht überschreiten, müssen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen:

  • Bilanzsumme von CHF 20 Millionen

  • Umsatzerlös von CHF 40 Millionen

  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt


Mit der Zustimmung sämtlicher Aktionäre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.