Prüfung von Konzernrechnungen

Konsolidierte Abschlüsse erhöhen die Transparenz für alle Beteiligten und sorgen für Vertrauen und Klarheit innerhalb einer Unternehmensgruppe.

PROGRESSIA ist in der Lage, Konzernrechnungen zu prüfen, die nach den folgenden Rechnungslegungsstandards erstellt wurden:

  • Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

  • SWISS GAAP FER

  • IFRS

Wer muss eine Konzernrechnung erstellen?

Kontrolliert eine juristische Person ein oder mehrere rechnungslegungspflichtige Unternehmen, so muss sie im Geschäftsbericht für die Gesamtheit der kontrollierten Unternehmen eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) erstellen.

Eine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, wenn sie:

  • zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet:

     -  Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
     -  Umsatzerlös von CHF 40 Millionen
     -  250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

  • von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrechnung nach schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft worden ist.

Eine Konzernrechnung ist dennoch zu erstellen, wenn:

  • Dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist;

  • Gesellschafter oder Aktionäre, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 10 Prozent der Vereinsmitglieder dies verlangen;

  • Ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, der oder das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.