Ordentliche Revision

Im Rahmen einer ordentlichen Revision prüfen wir, ob die Buchführung, die Jahresrechnung und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Gesetz und den Statuten sowie den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Unser Revisionsbericht enthält eine Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung zuhanden der Generalversammlung.

Die der ordentlichen Revision unterliegenden Einheiten müssen über ein internes Kontrollsystem verfügen. Im Rahmen der ordentlichen Revision prüfen wir die Existenz des internen Kontrollsystems.

Wir verfassen zuhanden des Verwaltungsrats einen ausführlichen Bericht, der unsere Prüfungsarbeiten und das Ergebnis der Revision zusammenfasst und die Feststellungen zur Erstellung der Jahresrechnung und zum internen Kontrollsystem sowie unsere Empfehlungen enthält.

Wer unterliegt einer ordentlichen Prüfung?

Nach Art. 727 OR müssen Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Werte überschreiten, ihre Jahresrechnung ordentlich prüfen lassen:

  • Bilanzsumme von CHF 20 Millionen

  • Umsatzerlös von CHF 40 Millionen

  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind, müssen ihren Jahresabschluss und gegebenenfalls ihren Konzernabschluss ebenfalls einer ordentlichen Prüfung unterziehen.